RAABE Unterrichts-Materialien Pädagogik / Psychologie Berufliches Gymnasium, Gymnasium ab Klasse 10
Entwicklung und Sozialisation
Diese Unterrichtseinheit orientiert sich am Inhaltsfeld 2 „Bildungs- und Erziehungsprozesse“ des Kernlehrplans Erziehungswissenschaft für die Sekundarstufe II Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen für die Einführungsphase.
Die Lernenden beschäftigen sich mit der Strafmündigkeit. Sie werden für die Bedeutung des Jugendstrafrechts sensibilisiert und erfahren, welche Taten strafbar sind und mit welchen Konsequenzen gerechnet werden muss. Da viele Taten aus Unwissenheit begangenen werden, ist die Aufklärung über gesetzliche Regelungen relevant. Nur wer weiß, was strafbar ist und welche Konsequenzen ihn erwarten, ist präventiv geschützt.
Zugleich wird den Schülerinnen und Schülern der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts vermittelt: Richterinnen und Richter stempeln angeklagte Jugendliche nicht automatisch als kriminell ab und bestrafen sie. Stattdessen analysieren sie sowohl die Tat als auch die sozialen Umstände der Angeklagten und versuchen, ihnen eine zweite Chance zu geben. Es geht in dieser Unterrichtseinheit also auch um die pädagogischen und psychologischen Aspekte des Jugendstrafrechts.
Die Materialien fördern zum einen die Sachkompetenz der Lernenden. Zum anderen werden durch Diskussionen sowie diverse Materialformen die Methoden-, Handlungs- wie auch die Urteilskompetenz der Schülerinnen und Schüler gestärkt.
Thematische Bereiche: Kompetenzen:
- Welchen Grundgedanken hat das Jugendstrafrecht?
- Die Entwicklung des Jugendstrafrechts
- Wie läuft eine Verhandlung vor dem Jugendgericht ab?
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Gruppenarbeit: Vor dem Jugendgericht ...
- Urteil: Sozialstunden
- Ursachen von Jugendstraftaten
- Die Jugendgerichtshilfe
- Urteil: Anti-Aggressions-Training
- Urteil: Jugendstrafe
- Intensivstraftäter
- Wie gehen die USA mit jugendlichen Straftätern um?
- Das Konzept „Bootcamp
- Lernerfolgskontrolle rund um das Jugendstrafrecht
Kompetenzen:
- die historische Entwicklung im Umgang mit straffälligen Jugendlichen nachvollziehen;
- sich über die Konsequenzen der Strafmündigkeit sowie anthropologische Grundannahmen bewusst werden;
- den erzieherischen Aspekt des Jugendstrafrechts erkennen;
- den Ablauf einer Verhandlung vor dem Jugendgericht nachvollziehen;
- zwischen Erziehungsmaßregeln und Strafe unterscheiden
Diese Unterrichtsreihe bietet eine Vielfalt an Methoden, Materialien und Sozialformen. Die Lernenden bearbeiten Aufgaben in Einzel- und Partnerarbeit und führen im Plenum Diskussionen. Eine arbeitsteilige Gruppenarbeit zu möglichen Urteilen des Jugendgerichts steht im Zentrum der Einheit. Die Erarbeitung erfolgt an konkreten Beispielen wie Texten, Bildern oder Grafiken.